Residenz BrentanoPark

Wohnen mit Serviceleistungen

Die Wohnform

  • Eigentümer der barrierefreien Wohnanlage sind private Anleger. Die Wohnungen sind vermietet oder eigengenutzt.
  • Die Bewohner leben selbständig in privaten Wohnungen.
  • Der Verein „Residenz-BrentanoPark e.V“. íst Servicepartner der Wohnanlage und betreibt das Servicebüro „Residenzverwaltung“, welches die Bewohnerinnen und Bewohner sozial-kulturell betreut.
  • Pflege im Sinne des Heimgesetzes bietet der Residenz-BrentanoPark nicht. Das Servicebüro unterstützt aber bei der Vermittlung eines Pflegedienstes.

  • Die festgelegten Leistungen werden in einem Servicevertrag geregelt.

  • Die Bewohnerinnen und Bewohner haben freie Wahl der Dienstleister (z.B. Pflegestation, haushaltliche Hilfen etc.)

  • Vor Vertragsabschluss des Mietvertrages mit dem Eigentümer wird ein Interessentengespräch durch die Leitung des Servicebüros geführt.

  • Wichtig ist dabei, dass die Bewohnerin/der Bewohner bei Einzug in einer guten gesundheitlichen Verfassung ist und in seiner/ihrer Wohnung selbständig leben kann.

  • Das Mindestalter beim Einzug ist 50 Jahre.